In der Fahrzeugversicherung (Kasko) sind Schäden nicht gedeckt, die beim normalen Betrieb des Fahrzeuges entstehen. Dies bedeutet, dass die Fahrzeugversicherung nicht für Schäden aufkommt, die ohne Einwirkung von außen während Einsatz des Fahrzeugs entstehen.
Typisches Beispiel dafür ist der Schaden an einer Kipperbrücke eines LKW, der während des Abkippvorganges entsteht.
Fällt der LKW während des Abkippvorganges z. B. wegen Nachgeben des Untergrundes um, so wird dies - entgegen früherer Handhabung - von der neueren Rechtssprechung zumeist als Unfall und nicht als Betriebsschaden eingestuft.
Gleiches gilt z. B. für das Einknicken eines Anhängers während der Fahrt, der durch seitliches Anschlagen beim Schleudern des Zugfahrzeuges beschädigt wird.
