Im Haftpflichtschadenfall kann der Geschädigte auch Ersatz der ihm durch den Unfall entstandenen Nebenkosten verlangen. Hierzu zählen auch Kosten für Telefonate, Porto, Papier, Fahrten u. a.
Da diese Kosten meist nicht im Einzelfall nachgewiesen werden können, wird von der Rechtsprechung regelmäßig ein Pauschalbetrag (die Nebenkostenpauschale) als Ausgleich zugestanden. Dieser Betrag liegt aktuell im Bereich von 20,00 Euro bis 30,00 Euro und kann ohne weiteren Nachweis eingefordert werden.
Sind darüber hinaus weitere Kosten entstanden, so sind diese ggf. nachzu-weisen.
