Reparaturbestätigung
Viele Versicherer verlangen vor Ersatz der Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung eine Reparaturbestätigung. Hierzu kann entweder ein Lichtbild des reparierten Fahrzeuges dienen, das erkennbar tagesaktuell ist (z. B. durch Mitfotografieren einer Tageszeitung) oder eine Rechnung des Reparaturbetriebes.Erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage eines Gutachtens, kann die Reparatur auch durch eine Reparaturbestätigung des Sachverständigen nachgewiesen werden.
Lag ein wirtschaftlicher Totalschaden vor (Reparaturkosten + Wertminderung bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes), dann wird von der Rechtsprechung für den Ausgleich meist eine detaillierte Reparaturbestätigung gefordert. Hierzu hat der Sachverständige zu prüfen, ob die Reparatur vollständig und fachgerecht erfolgt ist. Kann dies nicht nachgewiesen werden, so wird regelmäßig auf Totalschadenbasis (Wiederbeschaffungswert abzüg-lich Restwert) abgerechnet. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass ein besonderes Interesse des Geschädigten an der Erhaltung seines Fahrzeuges nicht vorliegt.
