Die zu erwartende Reparaturdauer wird bei Haftpflichtschäden von Sachverständigen beurteilt und festgelegt. Die im Gutachten genannte Reparaturdauer ist Grundlage z. B. für die Dauer des vom Geschädigten angemieteten Ersatzwagens.
Eine reparaturbedingte Überschreitung dieser vorab geschätzten Ausfallzeit kann auftreten bei unerwartenden Verzögerungen, z. B. durch Lieferung von Ersatzteilen oder Standzeiten bei der Lackierung.
Im Zweifelsfall wird meist der Sachverständige mit der Prüfung beauftragt, ob die erhöhte Reparaturdauer instandsetzungsbedingt ist.
Die Reparaturdauer ist nur ein Bestandteil der gesamten Ausfallzeit.
Die Reparaturdauer wird im Gutachten meist in Arbeitstagen angegeben (Montag bis Freitag) dazwischen liegende Feiertage oder Wochenenden sind zusätzlich zu berücksichtigen.
