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Wiederbeschaffungsdauer

Die zu erwartende Dauer der Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Ersatzwagens ist bei Abrechnung eines Unfallschadens auf Totalschaden-basis vom neutralen Sachverständigen in seinem Gutachten festzulegen. Diese Festlegung dient zur Absicherung des Geschädigten und ist Grundlage für die Berechnung der berechtigten Dauer der Anmietung eines Unfallersatzwagens.

Die tatsächliche Ausfallzeit kann insgesamt über oder unter der vom Sachverständigen angesetzten Wiederbeschaffungsdauer liegen.

Die Wiederbeschaffungsdauer wird im Regelfall in Werktagen angegeben, so dass dazwischen liegende Sonn- und Feiertage zusätzlich zu berücksichtigen sind.