Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte durchschnittlich für sein Fahrzeug vor dem Unfall bei einem seriösen Händler hätte aufwenden müssen.
Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.
Der Wiederbeschaffungswert ist stets die Berechnungsgrundlage, wenn der Geschädigte auf Basis eines Totalschadens abrechnet.
