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Zeitwert

Der Begriff Zeitwert spielt in der Unfallschadenregulierung heute keine Rolle mehr. Der Zeitwert eines Fahrzeuges entspricht etwa dem Händlerein-kaufpreis.

Grundlage für die Fahrzeugbewertung ist sowohl bei Kasko - als auch in Haftpflichtschäden der sog. Wiederbeschaffungswert , der im Regelfall höher liegt und vom Sachverständigen festzulegen ist.