Zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle im Straßenverkehr wird das Warndreieck am Fahrbahnrand aufgestellt.
- Dazu entnimmt man das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone seiner Verpackung und entfaltet es vollständig. Um zu verhindern, dass man es später vergisst, sollte man die Verpackung auf den Fahrersitz legen.
- Nun geht man, das Warndreieck vor sich tragend, am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn (wenn vorhanden: hinter einer Leitplanke) dem Verkehr entgegen. Außerdem sollte man, wenn auch noch nicht überall vorgeschrieben, dabei eine Warnweste anziehen.
- Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Pannenstelle ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten (vor/hinter Kuppen, Senken und Kurven). Grundsätzlich ist ein angemessener Abstand zu wählen, wobei in der Literatur verschiedene Entfernungen empfohlen werden: 200 m (ADAC), mind. 100 m (Steinbruchs-BG). Hilfreich ist es, dabei die Schritte oder auf Autobahnen den Abstand der Leitpfosten (Abstand je 50m) zu zählen.
- Auf Schnellstraßen und Autobahnen kann es sinnvoll sein, zur Überbrückung des Abstandes zur Unfall- oder Pannenstelle ein zweites Warndreieck oder eine Warnleuchte einzusetzten.
- Sobald ein weiteres Warndreieck zur Verfügung steht, sollte bei Straßen mit Gegenverkehr auch dieser entsprechend gewarnt werden.
- Bei der Rückkehr zur Unfall- oder Pannenstelle sollte man wieder am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn gehen.
