Abtretungserklärung KFZ
Unfälle sind kostenintensiv. Viele KFZ-Besitzer möchten die Kosten für Reparatur, Abschleppbetrieb, Leihwagen oder Sachverständigen nicht aus eigener Tasche vorstrecken und bieten an, ihre Ansprüche des Geschädigten in Höhe der eigenen Rechnung abzutreten.
Diese Abtretung erfüllt grundsätzlich lediglich einen Sicherungszweck. Jeder Geschädigte ist verpflichtet, seine Ansprüche gegenüber der Versicherung grundsätzlich selbst durchzusetzen. Im Regelfall führt das Vorliegen einer unterzeichneten Abtretungserklärung jedoch dazu, dass die zahlungspflichtige Haftpflichtversicherung die Kosten jeweils direkt an den Rechnungsersteller ausgleicht, so dass diese vom Unfallgeschädigten nicht ausgelegt werden müssen.
Liegt eine unterzeichnete Abtretungserklärung z. B. über die Reparaturkosten vor, dann muss der Geschädigte im Regelfall die Reparaturrechnung nicht sofort bei Abholung des Fahrzeugs bezahlen, sondern der Reparaturbetrieb erhält die Kosten meistens direkt von der Versicherung.
Ein Ausgleich der jeweiligen Rechnungsbeträge erfolgt naturgemäß nur insoweit, als diese durch die Höhe der Schadenersatzansprüche abgedeckt sind. Bei Mithaftung des Geschädigten muss dieser Teil der Rechnungsbeträge aus eigener Tasche zahlen.
Hinweis für Betriebe:
Die Formulierung des Abtretungstextes sollte juristisch abgesichert werden. Rechtlich einwandfreie Abtretungstexte, die den vom BGH formulierten Anforderungen entsprechen sind bei Verbänden oder Kfz - Innung bzw. als fertige Formulare erhältlich.
