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Bußgeld Katalog

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert
ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten,
dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder
mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.


Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass kein anderer
behindert, belästigt oder gefährdet oder gar geschädigt wird.