Auto-unfall Abschleppkosten
(Haftpflichtschaden)Bei einem unverschuldeten Auto-unfall (Haftpflichtschaden) sind die Abschleppkosten grundsätzlich vom Unfallverursacher (oder dessen Versicherung) zu ersetzen. Abschleppkosten zu einer Werkstatt "Ihres" Vertrauens, die räumlich nahe gelegen ist (bis ca. 100 km) sind zu erstatten.
Auch werden bei einem zweiten Abschleppvorgang die Abschleppkosten erstattet, wenn z. B. die Polizei den ersten Abschleppvorgang veranlasst hat, aber Sie das Fahrzeug in "Ihrer" Fachwerkstatt repariert haben möchten.
