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Wertminderung des Autos nach einem Unfall.



Wertminderung nach Unfall



  • Die Wertminderungnach dem Unfall ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfall-Wagen auch nach fachgerechter Instandsetzung im Falle eines späteren Verkaufs regelmäßig auf einen geringeren Erlös erzielen wird als auf Fahrzeuge ohne Vorschäden (Verdacht auf verborgene Mängel).


  • Auch bei Fahrzeugen über 5 Jahren bzw. einer Laufleistung von mehr als 100.00 Km kann ein Minderwert anfallen.
Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen.