Wurde ein Verkehrsunfall nicht durch alleinige Schuld eines Beteiligten verursacht, so kommt es zu einer Aufteilung der Haftung. Eine Haftungsquote von 25% für den Unfallbeteiligten A bedeutet, dass der Unfallbeteiligte B 75% des bei A entstandenen Schadens auszugleichen hat, B erhält dagegen 25% des entstandenen Schadens von A.
Siehe hierzu auch Mithaftung, Betriebsgefahr, Quotenrecht.
