Als Alternative zur Abtretung kann im Reparaturbetrieb eine sogenannte Reparaturkosten - Übernahmeerklärung unterzeichnet werden, falls die Reparaturkosten nicht sofort bei Abholung des Fahrzeuges an den Reparatur-betrieb bezahlt werden sollen.
Die Kfz - Werkstatt übersendet diese Reparaturkosten - Übernahmebe-stätigung an den zahlungspflichtigen Versicherer. Dieser verpflichtet sich gegenüber dem Reparaturbetrieb ggf. nach Überprüfung der Haftungssituation oder der Eintrittspflicht bei Kaskoschäden, die Kosten der Instandsetzung direkt an die Werkstatt auszugleichen.
