Navigation überspringen.
Startseite

Schadenmeldung

Sind aus einem Verkehrsunfall Ansprüche gegen die eigene Haftpflicht-versicherung zu erwarten oder werden Forderungen gegen die eigene Fahrzeugversicherung (Kasko) gestellt, so besteht eine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag (§ 7, Obliegenheiten) den Schaden innerhalb einer Woche an den zuständigen Versicherer zu melden. Diese Schadenmeldung kann telefonisch, über eine Versicherungsagentur, schriftlich an den Versicherer oder bei manchen Gesellschaften auch digital über Internet er-folgen.

Bei klarer Haftungslage und fremdverursachten Unfällen ist dagegen eine Meldung des Unfallgeschädigten an die eigene Kfz - Versicherung nicht erforderlich.