Hagel,- Sturmschäden
Hagel,- Sturmschäden
Bei einer Überschwemmung und einem Schaden am Auto, bezahlt die Teilkaskoversicherung. Überschwemmung ist auch starker Regen, der sturzbachartig einen Hang hinunter fließt. Beschädigen dadurch Geröllbrocken das Auto wird dies auch von der Teilkaskoversicherung bezahlt.
Die Teilkaskoversicherung bezahlt aber in der Regel nicht, wenn das Auto zum Beispiel beim Durchfahren einer überschwemmten Straße liegen bleibt, außer der Autofahrer will sein Auto vor den Wassermassen in Sicherheit bringen.
Fährt der Autofahrer trotz Warnungen einfach drauf los, kann dies als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, was nur manche KFZ Versicherungen bezahlen.
Sturmschäden am Auto durch herumfliegende Teile, Äste usw. werden auch von der Teilkasko übernommen, wobei ein Sturm für die Versicherung erst ab einer Windgeschwindigkeit von 63 km/h ein Sturm ist.
Ein Unfall durch einen Sturm, wenn zum Beispiel gegen einen umgestürzten Baum gefahren wird, bezahlt nur die Vollkaskoversicherung.
Auch Schäden durch starke Hagelfälle zahlt die Teilkasko, wird allerdings das Auto erst aus der Garage gefahren als es bereits stark hagelt, ist auch dies grob fahrlässig und die Versicherung zahlt nicht.
