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Teilkaskoschaden



Teil-Kasko-Schaden

Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig. Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „Alle Tiere“ einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren.

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab. Auch hier werden inzwischen weitere Merkmale beitragsbeeinflussend benutzt, z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter, Alter des Versicherungsnehmers.

Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Kaskoschaden der Versicherer ein sogenanntes Weisungsrecht hat. Das heißt, Ihre Versicherung beauftragt den Sachverständigen, der Ihr Fahrzeug besichtigt. Sind Sie mit dem Ergebnis des Versicherungssachverständigen nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, sich an einen freien Sachverständigen zu wenden. Kommt dieser dann zu einem anderen Ergebnis, kann es zu einem Sachverständigenverfahren kommen. Im Allgemeinen lassen sich aber Missverständnisse bereits in einem Telefongespräch mit dem Sachverständigen oder dem Sachbearbeiter der Versicherung klären.

Oftmals werden freie Sachverständigenbüros durch die Versicherungen beauftragt, Kaskoschäden in deren Namen zu besichtigen und eine Schadenfeststellung vorzunehmen.

Beispielweise steht Ihnen bei einem Kaskoschaden kein Mietwagen zu Verfügung, und es wird kein Nutzungsausfall erstattet. Ebenfalls wird kein, durch das Unfallereignis eingetretener Minderwert ausgeglichen.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.