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Vollkasko



Vollkasko-Schaden

Die Vollkaskoversicherung umfaßt folgende Bereiche:

  • Schäden durch Vandalismus


  • Kollisionsschäden mit Eigenverschulden


  • Kollisionsschäden, wo der Verursacher nicht ermittelt werden konnte



Unterschiedlich gehandhabt werden Schäden durch Silvesterknaller. Einige Gesellschaften rechnen diese Schäden der Teilkasko zu (Explosionsschaden), andere der Vollkaskoversicherung (Vandalismus). Hierzu sollten Sie sich vor Abschluß bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen.

Eine Vollkaskoversicherung kann grundsätzlich für jedes Fahrzeug abgeschlossen werden, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs. Im Schadenfall erfolgt bei einer Vollkasko-Versicherung eine Hochstufung in eine teurere Gruppe. Zur Senkung der Beiträge können Sie eine Selbstbeteiligung abschließen. Je nach Versicherungsgesellschaft werden hier unterschiedliche Selbstbeteiligungshöhen angeboten, die zumeist zwischen 150 Euro und 1000 Euro je Schadenfall betragen.
Es gibt auch Versicherungen, die dem Kunden die Zahlung der Selbstbeteiligung ganz oder teilweise erlassen, wenn er den Schaden in einer von der Versicherung empfohlenen Fachwerkstatt reparieren läßt. Hierzu sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob sie diese Option anbietet. Daher lohnt es sich auch, wenn Sie beim Abschluß die Leistungen der Vollkaskoversicherung vergleichen und nicht nur auf den Preis achten.

Seit dem 1. Januar '08 gilt per Gesetz: Die Versicherung muss auch in Fällen grober Fahrlässigkeit zahlen.

Doch Vorsicht, dies gilt nur für neue Policen ab 2008. Wie es die Versicherungen im einzelnen mit Altversicherten handhabt, sollte man persönlich erfragen.