Nach Ausgabe einer Doppelkarte durch den Kfz - Versicherer besteht sofortiger Versicherungsschutz ab Zulassung des Fahrzeuges bzw. bereits vorher für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder Kfz - Prüfstelle.
Im Gegensatz hierzu besteht in der Kaskoversicherung nach den gängigen Versicherungsbedingungen ein gültiger Versicherungsvertrag erst nach Einlösung der Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer. Da jedoch eine Zahlung der Versicherungsprämie regelmäßig erst nach Über-sendung des Versicherungsscheins und der Rechnung erfolgt, ist dies häufig erst Wochen nach Zulassung des Fahrzeuges der Fall.
Kommt es in der Zwischenzeit zu einem selbst verschuldeten Unfall, dann kann der Fahrzeugversicherer einen Ausgleich des Fahrzeugschadens ablehnen.
TIPP:
Lassen Sie sich bereits auf der Doppelkarte oder dem Versicherungs-antrag eine vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung zusichern. Nur dann besteht ab Zulassung des Fahrzeuges voller Versicherungs-schutz.
Trotzdem sollte die Prämie möglichst bald nach Erhalt der Rechnung ausgeglichen werden. Eine Nichtzahlung der Versicherungsprämie entbindet den Versicherer ebenfalls von der Leistungspflicht.
